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   VGH Bayern, 05.06.2002 - 13 AS 02.864   

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VGH Bayern, 05.06.2002 - 13 AS 02.864 (https://dejure.org/2002,60640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2002 - 13 AS 02.864 (https://dejure.org/2002,60640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 13 AS 02.864 (https://dejure.org/2002,60640)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2002 - 13 AS 02.864
    Ohne den Suspensiveffekt verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe würde Verwaltungsrechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig (BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46,166/178).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.06.2002 - 13 AS 02.864
    Erweist sich nämlich, dass der Verwaltungsakt zu Unrecht angegriffen wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (BVerfG vom 11.02.1982 BayVBl 1982,276).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2777

    Beteiligte am Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Aufklärungspflichten

    Die Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt jedoch eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2262

    Flurbereinigung - Aufklärung der voraussichtlich beteiligten

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2263

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2268

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2266

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2267

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2264

    Bei der vor der Anordnung der Flurbereinigung vorzunehmenden Aufklärung der

    Diese Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2278
    Die Verwaltungsvorschrift, die darauf abzielt, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirkt jedoch eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BayVGH vom 5.6.2002 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lässt ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 13 A 08.2738

    Aufklärung der Grundstückseigentümer über Flurbereinigungsverfahren

    Diese Verwaltungsvorschriften, die darauf abzielen, die Ermessensausübung der Flurbereinigungsbehörden im Freistaat Bayern vereinheitlichend zu steuern, bewirken eine rechtliche Bindung des Ermessens (s. hierzu BVerwG vom 10.12.2008 BVerwG 9 C 1.08 - juris Rn. 15; BayVGH vom 28.1.2008 Az. 13 AS 07.2268 - juris Rn. 26 und vom 5.6.2002 Az. 13 AS 02.864 = RzF 37 zu § 4, insoweit nicht wiedergegeben; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 28 zu § 114) und lassen ein Abweichen von der dadurch vorgegebenen Verfahrensweise nur noch in besonderen atypischen Ausnahmefällen zu (so z.B. Rennert a.a.O.).
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